Alkoholhaltiges Brausepulver - Anlass zur Sorge oder Eintagsfliege?
"Alkohol aus der Tüte - ergiebiger als Muttis Spülmittel!" "Zu jeder Zeit
eine Tüte bereit!" Mit solch flotten Sprüchen vertreibt die Firma "subyou" aus
Düsseldorf im Internet Pulver, mit dem in Eigenregie Alcopops angerührt werden
können.
Die Medien, allen voran BILD und im Gefolge dann alle anderen üblichen
Verdächtigen aus Funk, Fernsehen und Printmedien haben sich fleißig daran
beteiligt, das Thema hoch zu kochen und damit eine hohe Werbewirksamkeit zu
entfalten für das neue Alcopop-Pulver.
Die Sendung MONITOR reagierte am 11. September im Beitrag "Wie Medien
Drogentrends machen" in gewohnt moralischer Manier mit heftiger Medienkritik.
Aber Sonia Mikich, die Moderatorin, musste dann am Schluss doch einräumen:
"Schon gut, jetzt haben auch wir dem ganzen Spuk wieder Aufmerksamkeit
geschenkt. Aber nicht ganz so werbewirksam." So kann man sich auch die Hände in
Unschuld waschen.
Um was geht es eigentlich? Das Pulver aus der Tüte wird mit ca. einem
Viertelliter Wasser angerührt, das fertige Getränk hat einen Alkoholgehalt von
rund 4,8 %vol. Diese "Schnaps-Idee", wie die Hersteller es selber nennen, gibt
tatsächlich Anlass zu einigen Befürchtungen: Mit der Konsistenz des Alkohols als
Brausepulver wird möglicherweise auf eine sehr junge Zielgruppe geschielt.
Außerdem garantiert die Möglichkeit, die Pulvertüte problemlos in der
Schultasche oder der Hosentasche verschwinden lassen zu können, natürlich mehr
Diskretion und unauffälligen Konsum als die bunten Alkopop-Fläschchen.
Aus Sicht des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bayern
bestehen außerdem starke Bedenken wegen unzureichender Angaben auf den
Packungen. Es wird auch auf mögliche physiologische Beeinträchtigungen
hingewiesen, falls das Pulver unaufgelöst verzehrt wird – insbesondere Kinder
sind hier gefährdet. Es ist also durchaus angebracht, die Entwicklung dieses
Produktes aufmerksam im Auge zu behalten.
Die Düsseldorfer Firma umgeht mit diesem Produkt die Alkopop-Steuer, die die
Bundesregierung im Sommer auf alkoholhaltige Mixgetränke erlassen hat. Es ist
bereits im Gespräch, die Sondersteuer auch auf das Brausepulver zu erheben, wenn
im nächsten Jahr das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor
Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums auf seine Auswirkungen überprüft wird.
Problematisch ist auch, dass über den Internetvertrieb das Jugendschutzgesetz
umgangen werden kann, da es keine sichere Alterskontrolle gibt.
Zu hoffen ist, dass die Aufregung größer ist als der Anlass. Bis jetzt
scheint der Einzelhandel sich eher zurück zu halten, das Pulver ins Sortiment zu
nehmen. Diese Zurückhaltung sollte auf jeden Fall durch öffentlichen Druck
verstärkt werden. Möglicherweise schreckt aber auch der Preis Jugendliche ab.
Ein Karton mit 15 kleinen Tüten kostet etwa 30 Euro – "was selbst hart
gesottenen Trinkern womöglich zu teuer sein dürfte", wie die Süddeutsche Zeitung
vom 9.11.2004 schreibt.
Sollten Sie vor Ort Hinweise erhalten, dass das Pulver bereits im
Einzelhandel vertrieben wird oder dass Jugendliche es konsumieren, wären wir
sehr an diesen Informationen interessiert. Unsererseits können wir Ihnen
anbieten, für Ihre Fragen zu diesem Thema weitere Recherchen
anzustellen.
Kontakt: Elisabeth
Gropper, Tel. (07 11) 2 37 37 11 Barbara Tilke, Tel. (07 11) 2 37 37 19
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