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Gesetz zum Schutz junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums

Dieses Gesetz wurde am 6. Mai 2004 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Gegen den Einspruch des Bundesrates hat der Bundestag das Gesetz am 9. Juli 2004 endgültig verabschiedet.

Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2004 in Kraft, die Sondersteuer auf Alcopops (spirituosenhaltige Mixgetränke) wird auf Getränke erhoben, die ab 2. August 2004 hergestellt werden. Durch diese Steuer erhöht sich der Preis einer 275-Milliliter-Flasche der Mixgetränke um ungefähr 84 Cent – der genaue Wert richtet sich nach dem Alkoholgehalt. Zudem gibt es nun eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht auf den Flaschen zum bestehenden Abgabeverbot unter 18 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz.

Außerdem werden nach diesem Gesetz der Verkauf von Kleinpackungen mit weniger als 17 Zigaretten verboten, sowie die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken. Damit wären also die „Kiddipacks“ auf Taschengeldniveau mit einer Menge von ca. 10 Zigaretten erfreulicherweise wieder vom Markt!


 

Alkoholhaltiges Brausepulver - Anlass zur Sorge oder Eintagsfliege?

"Alkohol aus der Tüte - ergiebiger als Muttis Spülmittel!" "Zu jeder Zeit eine Tüte bereit!" Mit solch flotten Sprüchen vertreibt die Firma "subyou" aus Düsseldorf im Internet Pulver, mit dem in Eigenregie Alcopops angerührt werden können.

Die Medien, allen voran BILD und im Gefolge dann alle anderen üblichen Verdächtigen aus Funk, Fernsehen und Printmedien haben sich fleißig daran beteiligt, das Thema hoch zu kochen und damit eine hohe Werbewirksamkeit zu entfalten für das neue Alcopop-Pulver.

Die Sendung MONITOR reagierte am 11. September im Beitrag "Wie Medien Drogentrends machen" in gewohnt moralischer Manier mit heftiger Medienkritik. Aber Sonia Mikich, die Moderatorin, musste dann am Schluss doch einräumen: "Schon gut, jetzt haben auch wir dem ganzen Spuk wieder Aufmerksamkeit geschenkt. Aber nicht ganz so werbewirksam." So kann man sich auch die Hände in Unschuld waschen.

Um was geht es eigentlich? Das Pulver aus der Tüte wird mit ca. einem Viertelliter Wasser angerührt, das fertige Getränk hat einen Alkoholgehalt von rund 4,8 %vol. Diese "Schnaps-Idee", wie die Hersteller es selber nennen, gibt tatsächlich Anlass zu einigen Befürchtungen: Mit der Konsistenz des Alkohols als Brausepulver wird möglicherweise auf eine sehr junge Zielgruppe geschielt. Außerdem garantiert die Möglichkeit, die Pulvertüte problemlos in der Schultasche oder der Hosentasche verschwinden lassen zu können, natürlich mehr Diskretion und unauffälligen Konsum als die bunten Alkopop-Fläschchen.

Aus Sicht des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bayern bestehen außerdem starke Bedenken wegen unzureichender Angaben auf den Packungen. Es wird auch auf mögliche physiologische Beeinträchtigungen hingewiesen, falls das Pulver unaufgelöst verzehrt wird – insbesondere Kinder sind hier gefährdet. Es ist also durchaus angebracht, die Entwicklung dieses Produktes aufmerksam im Auge zu behalten.

Die Düsseldorfer Firma umgeht mit diesem Produkt die Alkopop-Steuer, die die Bundesregierung im Sommer auf alkoholhaltige Mixgetränke erlassen hat. Es ist bereits im Gespräch, die Sondersteuer auch auf das Brausepulver zu erheben, wenn im nächsten Jahr das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums auf seine Auswirkungen überprüft wird. Problematisch ist auch, dass über den Internetvertrieb das Jugendschutzgesetz umgangen werden kann, da es keine sichere Alterskontrolle gibt.

Zu hoffen ist, dass die Aufregung größer ist als der Anlass. Bis jetzt scheint der Einzelhandel sich eher zurück zu halten, das Pulver ins Sortiment zu nehmen. Diese Zurückhaltung sollte auf jeden Fall durch öffentlichen Druck verstärkt werden. Möglicherweise schreckt aber auch der Preis Jugendliche ab. Ein Karton mit 15 kleinen Tüten kostet etwa 30 Euro – "was selbst hart gesottenen Trinkern womöglich zu teuer sein dürfte", wie die Süddeutsche Zeitung vom 9.11.2004 schreibt.

Sollten Sie vor Ort Hinweise erhalten, dass das Pulver bereits im Einzelhandel vertrieben wird oder dass Jugendliche es konsumieren, wären wir sehr an diesen Informationen interessiert. Unsererseits können wir Ihnen anbieten, für Ihre Fragen zu diesem Thema weitere Recherchen anzustellen.

Kontakt:
Elisabeth Gropper, Tel. (07 11) 2 37 37 11
Barbara Tilke, Tel. (07 11) 2 37 37 19

 


 

Alcopops


"Alcopops" liegen im Trend: Die alkohol- und spirituosenhaltigen Mischgetränke sind bei Jugendlichen "in". Die Alkoholindustrie wirbt sehr gezielt und massiv um jugendliche Konsument/innen und verbucht beachtliche Umsatzraten. Erwachsene halten Alcopops häufig für unbedenklich und tolerieren den Konsum bzw. fühlen sich verunsichert im Hinblick auf die Wirkung oder den rechtlichen Rahmen.

Detaillierte Informationen zum Thema können Sie hier lesen und downloaden.

Die ajs-informationen III/2003 - Zum Wohl? - setzt sich mit dem Stellenwert von Alltagsdrogen für die Lebensführung junger Menschen auseinander. Sie finden darin einen Artikel von Wolfgang Settertobulte und Klaus Hurrelmann zum Thema:
Alcopops - der neue Alkoholkonsum im Jugendalter

Risikofaktor Alkopops - Alkoholkonsum von Jugendlichen als Thema des Kinder- und Jugendschutzes, Neuerscheinung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Mehr Informationen


 



 

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