NEIN zu Testkäufen!
Kinder als Testkäufer? Eine nicht ganz neue Idee, die immer wieder Wogen
schlägt und dann wieder verworfen wird – aus gutem Grund: Zum einen spricht die
Rechtslage dagegen: Das Jugendschutzgesetz erläutert in § 28 Abs. 4, warum es
rechtlich äußerst bedenklich ist, Kinder und Jugendliche zu Testkäufen
anzustiften.
Zum anderen sprechen pädagogische und moralische Gründe dagegen. Die
Schwellenangst von Kindern und Jugendlichen wird abgebaut. Sie erleben – sofern
sie es sich bisher noch nicht getraut haben – in einem geschützten Rahmen, wie
einfach es ist, unabhängig von gesetzlichen Altersbeschränkungen Suchtmittel
oder auch Medien zu erwerben.
Jugendliche werden bei solchen Aktionen funktionalisiert und zur
"Überwachung" angeleitet. Kinder als "Lockvögel" zu benutzen hält der Deutsche
Kinderschutzbund in seiner Stellungnahme zum Thema Testkäufe für nicht
vertretbar, dies sei mit der Würde des Kindes nicht vereinbar.
Lesen Sie mehr dazu in unserer Rubrik Jugendschutz-FAQ.
|