Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Zur Kontrolle all jener, die die Interessen junger Menschen den Gesetzen des
Marktes unterordnen oder die Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen,
psychischen und geistigen Entwicklung gefährden und schädigen, existieren
sinnvolle Gesetze. Jugendschutz engagiert sich mit Nachdruck für die Einhaltung
bestehender Gesetze und setzt sich dort, wo es notwendig ist, auch für
Gesetzesüberarbeitungen und -ergänzungen ein. Der gesetzliche Kinder- und
Jugendschutz richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an
Institutionen.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze
und Verordnungen:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in den Telemedien - Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KArbSchV)
Einzelne weitere Jugendschutzbestimmungen finden sich in umfassenderen
Regelwerken (z.B. Strafgesetzbuch, Waffengesetz, Gaststättengesetz ).
Download
der Geseztestexte auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder-
und Jugendschutz.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als
zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu seinen Zielgruppen zählen u.a.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und so genannte
Multiplikator/innen (z.B. Lehrer/innen, Erzieher/innen, Ausbilder/innen). Die
breite Öffentlichkeit soll ebenfalls für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes
sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).
Themenschwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind
u.a.:
Suchtprävention, Medien (Medienpädagogik und Jugendmedienschutz), Gewaltprävention
und Aggression, Jugenddelinquenz, Sexualerziehung, Sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung,
Kindesvernachlässigung.
Struktureller Kinder- und Jugendschutz
Umweltpolitik, Verkehrspolitik, Städteplanung und Wohnstrukturen berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen oft nur unzureichend. Hier übernimmt der Kinder- und Jugendschutz eine Anwaltsfunktion für eine kindgerechte Verkehrs- und Städteplanung mit familienfreundlichen Wohnverhältnissen und der Vermeidung von Umweltbelastungen. Das Engagement für Partizipation und die Umsetzung von Kinderrechten gehört ebenfalls dazu.
