Was ist Jugendschutz?

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Zur Kontrolle all jener, die die Interessen junger Menschen den Gesetzen des Marktes unterordnen oder die Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung gefährden und schädigen, existieren sinnvolle Gesetze. Jugendschutz engagiert sich mit Nachdruck für die Einhaltung bestehender Gesetze und setzt sich dort, wo es notwendig ist, auch für Gesetzesüberarbeitungen und -ergänzungen ein. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.

In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in den Telemedien - Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG 
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KArbSchV)

Einzelne weitere Jugendschutzbestimmungen finden sich in umfassenderen Regelwerken (z.B. Strafgesetzbuch, Waffengesetz, Gaststättengesetz ).

Download der Geseztestexte auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und so genannte Multiplikator/innen (z.B. Lehrer/innen, Erzieher/innen, Ausbilder/innen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:
Suchtprävention, Medien (Medienpädagogik und Jugendmedienschutz), Gewaltprävention und Aggression, Jugenddelinquenz, Sexualerziehung, Sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung.

Struktureller Kinder- und Jugendschutz

Umweltpolitik, Verkehrspolitik, Städteplanung und Wohnstrukturen berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen oft nur unzureichend. Hier übernimmt der Kinder- und Jugendschutz eine Anwaltsfunktion für eine kindgerechte Verkehrs- und Städteplanung mit familienfreundlichen Wohnverhältnissen und der Vermeidung von Umweltbelastungen. Das Engagement für Partizipation und die Umsetzung von Kinderrechten gehört ebenfalls dazu.

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