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1. Kinderschutzkongress Baden-Württemberg
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Am 3. April 2003 findet im Kongresszentrum Karlsruhe der erste Kinderschutzkongress Baden-Württembergs statt. Die Stifung Hänsel&Gretel veranstaltet den Kongress in Kooperation mit dem Sozial-, Innen-, Kultus- und Justizministerium und der Landesstiftung Baden-Württemberg.
Der Kongress bildet die Ausgangsbasis für das entstehende "Netzwerk Kinderschutz", das im Internet mit einer Datenbank vertreten sein soll. Auf dem Kongress stellen Verbände, Beratungsstellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten ihre Arbeit in den Fachforen des Kongresses wie auch auf dem "Markt der Möglichkeiten" vor.
Als Hauptreferent wird Prof.Dr.med. Reinmar du Bois, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Stuttgart, sprechen. Sein Thema: "Gewalt gegen Kinder - Über die Schwierigkeiten des Erkennens, Eingreifens und Helfens" Die Themen der Fachforen sind
- Die regionale Zusammenarbeit im Kinderschutz
- Prävention von Gewalt gegen Kinder in Familie; Nachbarschaft, Kindergarten und Schule
- Internet für Kinder - Chancen und Gefahren
- Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren
Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Programm.
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Mitmachen beim 3. Kinder- und Jugendhilfetag in Baden-Württemberg am 2./3. Juli 2003 in Ulm
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lokal, global & mittendrin
So lautet das Motto des 3. Kinder- und Jugendhilfetages in Baden-Württemberg, der vom FORUM Kinder und Jugendpolitik freier Träger in Baden-Württemberg veranstaltet wird. Die Aktion Jugendschutz ist Mitglied im FORUM und somit Mitveranstalter des 3. KJHT.
Die Themen:
Lebens- und Berufsgestaltung Soziale Integration Recht auf Bildung Steuerung und Vernetzung in der Jugendhilfe
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist ein sog. "Mitmacher/innen-Info" erschienen, in dem Fachleute eingeladen werden, sich mit eigenen Veranstaltungen und Projektpräsentationen am Kinder- und Jugendhilfetag zu beteiligen, insbesondere alle freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer/innen, Politiker/innen, Vertreter/innen von Polizei und Justiz sowie Medienvertreter/innen in Baden-Württemberg.
Bestellen Sie das Mitmacher/innen-Info bei der Aktion Jugendschutz über info@ajs-bw.de oder telefonisch unter der Nummer 0711/2 37 37 0.
Mitmacher/innen können sich bewerben bis zum 10. Dezember 2002.
Weitere Informationen zum 3. KJHT unter www.jugendhilfetag-bw2003
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Neues Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist beschlossen - doch wann tritt es in Kraft?
Schon seit langem kursieren Entwürfe zu einem neuen Jugendschutzgesetz und nach den Ereignissen in Erfurt ging es dann ganz schnell: Der Bundesrat hat am 21. Juni 2002 dem neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) zugestimmt. Es führt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammen.
Wann tritt dieses Gesetz in Kraft? Das Inkrafttreten des "JuSchG" ist gekoppelt an den sog. Jugendmedienschutz- Staatsvertrag (JMStV) der Länder. Der vorliegende Entwurf des JMStV muss von den Ministerpräsident/innen der Länder akzeptiert und in den Länderparlamenten ratifiziert werden. Erst dann wird auch das neue Jugendschutzgesetz rechtskräftig. Voraussichtlich wird das Gesetz zum 1.3.2003 in Kraft treten.
Bis dahin gilt auf jeden Fall das bisherige JÖSchG. Die Aktion Jugendschutz wird Sie weiter auf dem Laufenden halten. In Kürze erhalten Sie hier eine Übersicht über die wichtigsten Neuregelungen.
Das neue Jugendschutzgesetz ist als Download zu erhalten auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
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