Rauchfreie Schule? - Na klar!
Der Erziehungsauftrag der Schule umfasst neben der Wissensvermittlung und der
Förderung sozialer Kompetenzen auch die Gesundheitserziehung. Dabei liegt
ein Schwerpunkt auf der Tabakprävention und dem Ziel "Rauchfreie Schule",
d.h. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, schulische Angestellte und
Besucher/innen rauchen zu keinem Zeitpunkt im Schulhaus oder auf dem
Schulgelände. Um eine solche für alle verbindliche Regelung, auf deren
Einhaltung konsequent geachtet wird, zu erreichen, bedarf es einer intensiven
Auseinandersetzung mit dem Thema Rauchen, in die alle am Schulleben Beteiligten
aktiv eingebunden sind.
Ob das Ziel "Rauchfreie Schule" auch - womöglich sogar einfacher und
schneller - mit einem entsprechenden Erlass "von oben" durchgesetzt werden kann,
wird die Erfahrung anderer Bundesländer zeigen, die sich im Laufe der letzten
Monate für diesen Weg entschieden haben. Das Ministerium für Kultus, Jugend und
Sport Baden-Württemberg setzt dagegen auf das freiwillige Engagement und die
Eigenverantwortung der Schulen und will seinerseits die Schulen mit einer Reihe
von Angeboten unterstützen:
- In Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz wird eine Handreichung
erstellt: "Rauchfreie Schule? - Na klar!" Sie soll Impulse geben für die
individuelle Entwicklung und Umsetzung einer Konzeption zur "Rauchfreien
Schule" und enthält Hinweise auf Materialien, bereits existierende Projekte
und mögliche Ansprechpartner/innen.
- Die Ausgabe 17 des "Informationsdienst zur Suchtprävention" hat ebenfalls
den thematischen Schwerpunkt "Rauchfreie Schule". Das Heft wurde zu Beginn
dieses Schuljahrs an alle Schulen verschickt und ist im Internet vom Landesbildungsserver als pdf-Datei abrufbar. Die
Broschüre stellt Schulen vor, die rauchfrei sind, und informiert u.a. über
rechtliche Fragen, Tabakabhängigkeit sowie Ausstiegsprogramme.
- Seit Anfang September 2005 gibt es im Deutschen Krebsforschungszentrum
Heidelberg (dkfz) die "Fachstelle Gesunde Schule Baden-Württemberg", die mit zwei für
diese Aufgabe teilweise freigestellten Lehrkräften besetzt ist. Schulen können
sich mit Fragen zur Suchtprävention und zur Gesundheitserziehung an diese
Fachstelle wenden und erhalten praxisorientierte Informationen. Kontakt
- Exemplarisch werden in drei Regionen interessierte Schulen durch externe
Präventionsfachkräfte (z.B. schulische und kommunale Suchtbeauftragte,
Beratungsstellen) begleitet. So können unterschiedliche Konzeptionen erprobt
und auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.
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Am 28. Februar 2007 führte das Kultusministerium in
Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz, der Landeshauptstadt
Stuttgart - Gesundheitsamt und der Fachstelle "Gesunde Schule
Baden-Württemberg" in Stuttgart ein Symposium
zum Thema "Rauchfreie Schule" durch. Sie soll Schulen ein Forum bieten,
bereits umgesetzte Konzepte darzustellen bzw. sich über solche zu informieren
und auszutauschen.
Information zum Jugendschutzgesetz:
Das JuSchG zieht in §10 klare Grenzen für das Rauchen in der
Öffentlichkeit sowie für den Verkauf von Zigaretten. Ab 1. September 2007
gilt:
- Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren darf weder das Rauchen in
der Öffentlichkeit gestattet werden noch dürfen ihnen Tabakwaren verkauft
werden.
Verboten sind außerdem seit 1.7.2004:
- Kleinpackungen mit weniger als 17 Zigaretten
- die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken
- der Verkauf einzelner Zigaretten
Bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf für Tabakwaren erst nach 18 Uhr
geworben werden.
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