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Rauchfreie Schule? - Na klar!

Der Erziehungsauftrag der Schule umfasst neben der Wissensvermittlung und der Förderung sozialer Kompetenzen auch die Gesundheitserziehung. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Tabakprävention und dem Ziel "Rauchfreie Schule", d.h. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, schulische Angestellte und Besucher/innen rauchen zu keinem Zeitpunkt im Schulhaus oder auf dem Schulgelände. Um eine solche für alle verbindliche Regelung, auf deren Einhaltung konsequent geachtet wird, zu erreichen, bedarf es einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema Rauchen, in die alle am Schulleben Beteiligten aktiv eingebunden sind.

Ob das Ziel "Rauchfreie Schule" auch - womöglich sogar einfacher und schneller - mit einem entsprechenden Erlass "von oben" durchgesetzt werden kann, wird die Erfahrung anderer Bundesländer zeigen, die sich im Laufe der letzten Monate für diesen Weg entschieden haben. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg setzt dagegen auf das freiwillige Engagement und die Eigenverantwortung der Schulen und will seinerseits die Schulen mit einer Reihe von Angeboten unterstützen:

  • In Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz wird eine Handreichung erstellt: "Rauchfreie Schule? - Na klar!" Sie soll Impulse geben für die individuelle Entwicklung und Umsetzung einer Konzeption zur "Rauchfreien Schule" und enthält Hinweise auf Materialien, bereits existierende Projekte und mögliche Ansprechpartner/innen.
  • Die Ausgabe 17 des "Informationsdienst zur Suchtprävention" hat ebenfalls den thematischen Schwerpunkt "Rauchfreie Schule". Das Heft wurde zu Beginn dieses Schuljahrs an alle Schulen verschickt und ist im Internet vom Landesbildungsserver als pdf-Datei abrufbar. Die Broschüre stellt Schulen vor, die rauchfrei sind, und informiert u.a. über rechtliche Fragen, Tabakabhängigkeit sowie Ausstiegsprogramme.
  • Seit Anfang September 2005 gibt es im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (dkfz) die "Fachstelle Gesunde Schule Baden-Württemberg", die mit zwei für diese Aufgabe teilweise freigestellten Lehrkräften besetzt ist. Schulen können sich mit Fragen zur Suchtprävention und zur Gesundheitserziehung an diese Fachstelle wenden und erhalten praxisorientierte Informationen. Kontakt
  • Exemplarisch werden in drei Regionen interessierte Schulen durch externe Präventionsfachkräfte (z.B. schulische und kommunale Suchtbeauftragte, Beratungsstellen) begleitet. So können unterschiedliche Konzeptionen erprobt und auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.
  • Am 28. Februar 2007 führte das Kultusministerium in Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz, der Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt und der Fachstelle "Gesunde Schule Baden-Württemberg" in Stuttgart ein Symposium zum Thema "Rauchfreie Schule" durch. Sie soll Schulen ein Forum bieten, bereits umgesetzte Konzepte darzustellen bzw. sich über solche zu informieren und auszutauschen.

Aktion Jugendschutz                

Barbara Tilke  

Tel. (07 11) 2 37 37-19

 

Fachstelle Gesunde Schule Baden-Württemberg

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Dienstgebäude: Sporerstr. 19

Gabriele Bouwhuis-Fiedler 
Tel. (07 11) - 279 - 2566 
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag 10:00-16:00

Information zum Jugendschutzgesetz:

Das JuSchG zieht in §10 klare Grenzen für das Rauchen in der Öffentlichkeit sowie für den Verkauf von Zigaretten. Ab 1. September 2007 gilt:

  • Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren darf weder das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet werden noch dürfen ihnen Tabakwaren verkauft werden.

Verboten sind außerdem seit 1.7.2004:

  • Kleinpackungen mit weniger als 17 Zigaretten
  • die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken
  • der Verkauf einzelner Zigaretten

Bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf für Tabakwaren erst nach 18 Uhr geworben werden.

 


 

+++ News +++

Blick über den Tellerrand
Züri rauchfrei

Teil des Projekts "Züri Rauchfrei" ist der Weg zur rauchfreien Schule. Mehr zum Projekt, den Leitfaden und die Angebote finden Sie hier ...




Viel Rauch um ... Kinder und Jugendliche

In der aktuellen Ausgabe von Kind Jugend Gesellschaft setzen sich die Autoren aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit dem Thema Rauchen bzw. Nichtrauchen von Kindern und Jugendlichen auseinander. Mehr dazu ...




Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG)

und die damit verbundene Änderung des Jugendschutzgesetzes (Art. 3 des BNichtrSchG)finden Sie hier ...






 

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