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Gesetzliche Grundlagen

Grundgesetz Artikel 5

  • Meinungsfreiheit und Jugendschutz
  • Freiheit der Kunst und Jugendschutz


Strafgesetzbuch

  • § 86: Verbot der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen
  • § 130: Verbot von Verherrlichung, Verharmlosung oder Propagierung von Gewalt und Aufstachelung zum Rassenhass
  • § 131: Verbot von Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken
  • § 184 StGB: Verbot der Verbreitung pornografischer Schriften (an unter 18-Jährige), generelles Verbot der sog."harten Pornografie"

Jugendschutzgesetz (JuSchG) 
  • § 12: Alterskennzeichung von Bildträgern mit Filmen oder Spielen
  • § 14: Alterskennzeichung von Filmen und Film- und Spielprogrammen
  • § 15: Jugendgefährdenden Trägermedien und Verbreitungsverbote, denen diese unterliegen
  • § 17:  Aufgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
  • § 18: Liste jugendgefährdender Medien


Rundfunkstaatsvertrag

  • § 3 regelt Jugendschutzbestimmungen für öffentlich- rechtliche und private Anbieter
  • Bestimmung von Jugendschutzbeauftragten bei den Sendern

NEU:
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMstV)
  • regelt Fragen des Kinder- und Jugendschutzes in elektronsichen Informations und Kommunikationsmedien (Rundfunk, Fernsehen und Telemedien


 

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Filtersoftware für Internetinhalte

Kontroll-Listen bzw. Sperr- oder Zugangslisten

  • Angebote einer "schwarzen Liste" werden gesperrt: Adressen oder Begriffe
  • Nur Angebote einer "weißen Liste" können aufgerufen werden.

Beispiele:
Cyber Patrol (www.cyberpatrol.com): Sperr-und Zugangslisten, Verwaltung der Zeit
NetNanny (www.netnanny.com): Anwender/in kann selbst Begriffs- und Adressenlisten miterstellen
Cybersitter (www.cybersitter.com): von der christlich-konservativen Organisation "Focus on the Family" erstellt: Sperrliste, Zeitbegrenzung und Protokoll - stark weltanschaulich orientiert

Rating-Systeme:
Entwicklung von Bewertungssystemen, nach denen Angebote klassifiziert werden können.


Nachteile:
  • Bisher gängige Filtersoftware orientiert sich am amerikanischen Sprach- und Kulturraum.
  • Auch positive Angebote werden herausgefiltert, wenn sie Wörter enthalten, die auf einer Sperrliste stehen.
  • Filterprogramme wecken den Ehrgeiz, sie zu umgehen.
  • Filterprogramme ersetzen nicht die notwendige pädagogische Auseinandersetzung über problematische Inhalte.


 

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Sicherheit im Internet

Auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erfahren Sie Wissenswertes zum Schutz vor Viren oder Würmern und anderen Störenfrieden.

Außerdem Infomationen zum Kinderschutz, so z.B. zu Filtersystemen oder zum Chatten.



 

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Jugendschutzprogramm.de: JUSPROG


Jugendschutzprogramm.de (kurz: JUSPROG) bietet einen sogenannten Negativ-Filter. Wird der Filter beispielsweise von Eltern auf dem heimischen Computer aktiviert, so sind die in der Negativ-Liste verzeichneten Webseiten nur noch per Passwort-Eingabe zu erreichen.

JUSPROG ist selbst keine Filter-Software, sondern bietet die Negativ-Liste für den deutschsprachigen Raum an. Die eigentliche Filtersoftware stellt die international operierende und weltweit anerkannte Internet Content Rating Association (ICRA) kostenlos zur Verfügung. JUSPROG ist also eine Art deutsches PlugIn für die internationale ICRA-Software.

Die Systeme ICRA-Deutschland und JUSPROG sind von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für einen befristeten Modellversuch (18 Monate) zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten im Internet zugelassen.


 

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Technische Jugendschutzmaßnahmen für Fernsehprogramme

Free-TV:

  • Elektronisches Zahlenschloss als "einfache Kindersicherung": Elektronisches Zahlenschloss, mit dem das TV-Gerät komplett gesperrt werden kann. Die Entsperrung ist beim Anschalten des Gerätes über einen PIN-Code möglich.
  • VPS-gesteuerte Kindersicherung: Durch ein Jugendschutzsignal, das durch den VPS-Chip des TV-Gerätes entschlüsselt wird, können jugendgefährdende Sendungen durch Ausschaltung von Bild und Ton gesperrt werden. Das Signal wird nur von privaten Veranstaltern ausgestrahlt und kann durch einen PIN-Code deaktiviert werden.
  • Violence-Chip: Ein Fernsehgerät, das mit diesem Chip ausgestattet ist, kann vom Sender gekennzeichnete Inhalte blockieren. Der Nutzer/die Nutzerin kann mit Hilfe der Fernbedienung einstellen, bei welchen Inhalten Ton und Bild gesperrt werden sollen.

Verschlüsselte Programme im digitalen Pay-TV:
  • Kindersicherung der d-box: Eine elektronische Sperre, die über das Menü des elektronischen Programmführers gesperrt wird und von den Eltern aktiviert werden muss. Sperrung und Freischaltung erfolgt hier ebenfalls über einen PIN-Code. Es sind Total-, Kanal- und Zeitsperren möglich. Die Sperren können jedoch nicht während eines laufenden Programms aktiviert werden.
  • Vorsperrung jugendschutzrelevanter Sendungen durch den Sender: Die Freigabe erfolgt durch die Eingabe eines PIN-Codes mit der Fernbedienung, den der Nutzer/die Nutzerin bei Abschluss eines Abonnementvertrags schriftlich erhält.
  • Pay-per-View: Die Sicherung bzw. Freischaltung erfolgt durch Angabe des PIN-Codes und der Kontonummer bei der telefonischen Bestellung.


 

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+++ News +++

Gegen Stolperfallen im Internet

Das Internet bietet grenzenlose Möglichkeiten, aber lockt auch Betrüger und "schwarze Schafe" an. Zwei neue Internetportale informieren über Sicherheit und Rechte im Internet. 

Verbraucher-sicher-online.de, ein Projekt der TU Berlin, stellt Infos zur Verfügung, um sich sicher im Netz zu bewegen, Daten zu sichern und den Computer sauber zu halten. Es beantwortet zahlreiche Fragen zu den Themen Online-Banking, Datensicherung, Werbeflut im elektronischen Postfach und E-Mail-Verschlüsselung.

surfer-haben-rechte.de wird vom Bundesverband der Verbraucherzentralen betrieben und liefert Infos zu Rechtsthemen wie etwa Urheber- und Vertragsrecht oder Datenschutz und zeigt auf, was sie im Online-Alltag bedeuten.






 

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