Gesetzliche Grundlagen
Grundgesetz Artikel 5
- Meinungsfreiheit und Jugendschutz
- Freiheit der Kunst und Jugendschutz
Strafgesetzbuch
- § 86: Verbot der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher
Organisationen
- § 130: Verbot von Verherrlichung, Verharmlosung oder Propagierung von
Gewalt und Aufstachelung zum Rassenhass
- § 131: Verbot von Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche
Gewalttätigkeiten gegen Menschen schildern, die eine Verherrlichung oder
Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken
- § 184 StGB: Verbot der Verbreitung pornografischer Schriften (an unter
18-Jährige), generelles Verbot der sog."harten Pornografie"
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- § 12: Alterskennzeichung von Bildträgern mit Filmen oder Spielen
- § 14: Alterskennzeichung von Filmen und Film- und Spielprogrammen
- § 15: Jugendgefährdenden Trägermedien und Verbreitungsverbote, denen
diese unterliegen
- § 17: Aufgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- § 18: Liste jugendgefährdender Medien
Rundfunkstaatsvertrag
- § 3 regelt Jugendschutzbestimmungen für öffentlich- rechtliche und private
Anbieter
- Bestimmung von Jugendschutzbeauftragten bei den Sendern
NEU: Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und
den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
(JMstV)
- regelt Fragen des Kinder- und Jugendschutzes in elektronsichen
Informations und Kommunikationsmedien (Rundfunk, Fernsehen und
Telemedien
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Filtersoftware für Internetinhalte
Kontroll-Listen bzw. Sperr- oder Zugangslisten
- Angebote einer "schwarzen Liste" werden gesperrt: Adressen oder Begriffe
- Nur Angebote einer "weißen Liste" können aufgerufen werden.
Beispiele: Cyber Patrol (www.cyberpatrol.com): Sperr-und
Zugangslisten, Verwaltung der Zeit NetNanny (www.netnanny.com): Anwender/in
kann selbst Begriffs- und Adressenlisten miterstellen Cybersitter
(www.cybersitter.com): von der christlich-konservativen Organisation "Focus on
the Family" erstellt: Sperrliste, Zeitbegrenzung und Protokoll - stark
weltanschaulich orientiert
Rating-Systeme: Entwicklung von
Bewertungssystemen, nach denen Angebote klassifiziert werden können.
Nachteile:
- Bisher gängige Filtersoftware orientiert sich am amerikanischen Sprach-
und Kulturraum.
- Auch positive Angebote werden herausgefiltert, wenn sie Wörter enthalten,
die auf einer Sperrliste stehen.
- Filterprogramme wecken den Ehrgeiz, sie zu umgehen.
- Filterprogramme ersetzen nicht die notwendige pädagogische
Auseinandersetzung über problematische Inhalte.
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Jugendschutzprogramm.de: JUSPROG
Jugendschutzprogramm.de (kurz: JUSPROG) bietet einen sogenannten
Negativ-Filter. Wird der Filter beispielsweise von Eltern auf dem heimischen
Computer aktiviert, so sind die in der Negativ-Liste verzeichneten Webseiten nur
noch per Passwort-Eingabe zu erreichen.
JUSPROG ist selbst keine Filter-Software, sondern bietet die Negativ-Liste
für den deutschsprachigen Raum an. Die eigentliche Filtersoftware stellt die
international operierende und weltweit anerkannte Internet Content Rating Association (ICRA) kostenlos
zur Verfügung. JUSPROG ist also eine Art deutsches PlugIn für die internationale
ICRA-Software.
Die Systeme ICRA-Deutschland und JUSPROG sind von der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) für einen befristeten Modellversuch (18 Monate) zum
Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten im Internet
zugelassen.
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Technische Jugendschutzmaßnahmen für Fernsehprogramme
Free-TV:
- Elektronisches Zahlenschloss als "einfache Kindersicherung":
Elektronisches Zahlenschloss, mit dem das TV-Gerät komplett gesperrt werden
kann. Die Entsperrung ist beim Anschalten des Gerätes über einen PIN-Code
möglich.
- VPS-gesteuerte Kindersicherung: Durch ein Jugendschutzsignal, das durch
den VPS-Chip des TV-Gerätes entschlüsselt wird, können jugendgefährdende
Sendungen durch Ausschaltung von Bild und Ton gesperrt werden. Das Signal wird
nur von privaten Veranstaltern ausgestrahlt und kann durch einen PIN-Code
deaktiviert werden.
- Violence-Chip: Ein Fernsehgerät, das mit diesem Chip ausgestattet ist,
kann vom Sender gekennzeichnete Inhalte blockieren. Der Nutzer/die Nutzerin
kann mit Hilfe der Fernbedienung einstellen, bei welchen Inhalten Ton und Bild
gesperrt werden sollen.
Verschlüsselte Programme im digitalen
Pay-TV:
- Kindersicherung der d-box: Eine elektronische Sperre, die über das Menü
des elektronischen Programmführers gesperrt wird und von den Eltern aktiviert
werden muss. Sperrung und Freischaltung erfolgt hier ebenfalls über einen
PIN-Code. Es sind Total-, Kanal- und Zeitsperren möglich. Die Sperren können
jedoch nicht während eines laufenden Programms aktiviert werden.
- Vorsperrung jugendschutzrelevanter Sendungen durch den Sender: Die
Freigabe erfolgt durch die Eingabe eines PIN-Codes mit der Fernbedienung, den
der Nutzer/die Nutzerin bei Abschluss eines Abonnementvertrags schriftlich
erhält.
- Pay-per-View: Die Sicherung bzw. Freischaltung erfolgt durch Angabe des
PIN-Codes und der Kontonummer bei der telefonischen
Bestellung.
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| +++ News +++ |
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Gegen Stolperfallen im Internet
Das Internet bietet grenzenlose Möglichkeiten, aber lockt auch Betrüger und
"schwarze Schafe" an. Zwei neue Internetportale informieren über Sicherheit und
Rechte im Internet.
Verbraucher-sicher-online.de, ein Projekt der TU Berlin, stellt
Infos zur Verfügung, um sich sicher im Netz zu bewegen, Daten zu sichern und den
Computer sauber zu halten. Es beantwortet zahlreiche Fragen zu den Themen
Online-Banking, Datensicherung, Werbeflut im elektronischen Postfach und
E-Mail-Verschlüsselung.
surfer-haben-rechte.de wird vom Bundesverband der
Verbraucherzentralen betrieben und liefert Infos zu Rechtsthemen wie etwa
Urheber- und Vertragsrecht oder Datenschutz und zeigt auf, was sie im
Online-Alltag bedeuten.
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