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Gewaltschutz in den Hilfen zur Erziehung
Aneignen Vertiefen Vermitteln

Kontext

Der Umgang mit Konflikten und Gewalt hat Auswirkungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Vor allem in pädagogischen Institutionen ist der Umgang mit und das Wissen um Gewalt von großer Bedeutung. Mit dem neuen KJSG sind Einrichtungen der HzE verpflichtet, ein umfassendes Gewaltschutzkonzept vorzuhalten, das alle Bereiche von Gewalt beinhaltet (§45 KJSG, Abs. 2 Nr. 4). Wird jedoch die Landschaft der Hilfen zur Erziehung (HzE) unter den gesetzlichen Anforderungen beleuchtet, zeigt sich häufig, dass die daraus resultierenden Bedarfe in den Einrichtungen bisher nicht ausreichend abgedeckt werden können.

Die Anfragen aus Einrichtungen der HzE zeigen große Bedarfe im Bereich der Gewaltprävention. Vorhandene Ressourcen reichen nicht aus, um diese zu decken.

Die ajs reagiert hierauf mit dem Projekt „Gewaltschutz in den Hilfen zur Erziehung“. Ziel ist der Aufbau eines Netzwerkes qualifizierter Multiplikator:innen, die umfassende Gewaltschutzprozesse in HzE-Einrichtungen stärken können.

Kinder und Jugendliche ...

haben (wie alle Menschen) ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Übergriffen - durch Fachkräfte, Bezugspersonen und untereinander. Sie haben ein Recht auf Orte, an denen sie sich geschützt entwickeln und ausprobieren können, um sich später selbstbestimmt in der Welt bewegen zu können.

Deshalb ist es unerlässlich, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und Wissen über Gewalt und Kompetenzen im Umgang mit Konflikten und Gewalt vermittelt bekommen.

Umfassender Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche bedeutet, dass sie ihre höchstpersönlichen Rechte wahrnehmen können und aktiv in Gewaltschutzkonzepte einbezogen werden.

Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung ...

haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Sie haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen und deren Konfliktkompetenz zu fördern. Dazu sind sowohl strukturelle Veränderungen notwendig als auch die Erweiterung der Qualifikationen und Kompetenzen der Fachkräfte selbst. Wissen und ein sicherer Umgang mit Gewaltsituationen, verbunden mit Regeln und Kompetenzen im Umgang damit, können Gewaltsituationen entschärfen und entlasten die Fachkräfte.

Einrichtungen in den Hilfen zur Erziehung ...

sind Organisationen die, vorrangig mit vulnerablen Menschen arbeiten. Sie müssen Schutz und zugleich deren Freiheiten gewährleisten. Eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen/vor Gewalt zu schützen und sie zugleich zu selbstbestimmter und gleichberechtigter Teilhabe in allen sie betreffenden Lebensbereichen zu befähigen.

Für einen umfassenden Gewaltschutz bedeutet das, auch Machtasymmetrien und deren Wirkmechanismen anzuerkennen und zu bearbeiten. Alle beteiligten Akteur:innen sind einzubeziehen, um einen nachhaltigen Gewaltschutz zu gewährleisten. Notwendig sind neben einer eindeutigen Haltung, fachliche Kompetenzen, zeitliche und finanzielle Ressourcen sowie eine begleitende Unterstützung durch qualifizierte Expert:innen, um dauerhafte und nachhaltige Prozesse zu etablieren.

Projektbeschreibung

Ziel des Projektes ist der Aufbau eines Netzwerkes qualifizierter Multiplikator:innen, die umfassende Gewaltschutzprozesse in HzE-Einrichtungen durchführen und stärken können. Das Projekt besteht aus verschiedenen Bausteinen, die über einen Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt und angeboten werden. Dazu gehören

  • Qualifizierung der Multiplikator:innen,
  • Institutionalisierung eines Netzwerks Gewaltschutz,
  • Akquise in den Einrichtungen,
  • Durchführung und Evaluation in Pilot-Einrichtungen sowie zum Ende der Projektlaufzeit 
  • landesweiter digitaler Fachtag

Netzwerk Gewaltschutz

Die ajs möchte mit den Multiplikator:innen ein Netzwerk Gewaltschutz aufbauen. Im Rahmen der Netzwerkarbeit werden die Multiplikator:innen im Anschluss an die Fortbildung durch die ajs beraten, informiert, fortgebildet und zum kollegialen Austausch eingeladen.

Netzwerk bedeutet:

  • Ein Pool an qualifizierten Multiplikator:innen, die als freie Referent:innen pädagogische Fachkräfte und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung unterstützen und befähigen, Gewaltschutzkonzepte angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten dauerhaft zu implementieren.
  • Weiterentwicklung und Weiterbildung der Mulitiplikator:innen im Kontext von Gewaltschutz
  • Vernetzung mit bestehenden Angeboten, Institutionen und Informationen zu wichtigen (Anlauf)Stellen.
  • Erweiterung des Netzwerkes um Personen, die im Gewaltschutz qualifiziert sind.

Die Fortbildung

Informationen und Kontakt

Désirée Hippéli, 0711/2 37 37-23

Zeitplan

Juni – Juli 2024
Bewerbungsphase für die Fortbildung (Bewerbungsfrist 11. Juli .2024)

Sept. 2024 - März 2025
Fortbildung in sieben Bausteinen

ab Frühjahr 2025
Werbung für das Angebot in Einrichtungen der HzE
Angebote in und mit Pilot-Einrichtungen

Herbst 2025
landesweiter Fachtag 

Dieses Angebot ist Teil des Masterplans Kinderschutz Baden-Württemberg. Es wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat