Sexualpädagogik und Prävention von sexualisierter Gewalt




Handreichung "Prävention sexualisierter Gewalt an der Schule / Die Rolle der Schulsozialarbeit"
Die Handreichung unterstützt die Schulsozialarbeit bzw. die Fachkräfte dabei, Auftrags-/ Rollen- und Handlungssicherheit im Schutzkonzept-Prozess zu bekommen.
Alle Schulen in Baden-Württemberg sollen Schutzkonzepte etablieren. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport unterstreicht in seiner Mitteilung die Verpflichtung der Schulen zur Entwicklung und Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte. Das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ verpflichtet das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit zwar nicht unmittelbar, ein Schutzkonzept zu erstellen, jedoch hebt es die fachliche Bedeutung von Schutzkonzepten (Schutzprozessen) in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe hervor.
Aus fachlicher Perspektive ist es wichtig, sich diesem Thema zu widmen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen geschützt werden. Diese Anforderungen sind nicht als einmalige Aufgabe zu verstehen, sondern als fortlaufender Entwicklungsprozess: Es gilt, alle Beteiligten zu ermutigen, am Thema dranzubleiben, Strukturen regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, damit Schutz und Sicherheit nachhaltig gewährleistet sind.
Auf der TaskCard „Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ finden Sie Links zum Thema „Schutz im digitalen Raum".