Restriktiver Kinder- und Jugendschutz

Zur Kontrolle all jener, die die Interessen junger Menschen den Gesetzen des Marktes unterordnen oder die Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung gefährden und schädigen, existieren sinnvolle Gesetze. Jugendschutz engagiert sich mit Nachdruck für die Einhaltung bestehender Gesetze und setzt sich dort, wo es notwendig ist, auch für Gesetzesüberarbeitungen und -ergänzungen ein. Der restriktive gesetzliche Kinder- und Jugendschutz richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.

In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in den Telemedien - Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG 
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KArbSchV)

Einzelne weitere Jugendschutzbestimmungen finden sich in umfassenderen Regelwerken (z.B. Strafgesetzbuch, Waffengesetz, Gaststättengesetz ).

Download der Geseztestexte auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII ist ein zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu den Zielgruppen zählen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wie auch Eltern und pädagogische Fachkräfte in Jugendhilfe und Schule. Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:
Suchtprävention und Gesunheitsfördertung, Medienpädagogik und Jugendmedienschutz, GewaltpräventionSexualpädagogik und Prävention von sexualisierter Gewalt, Migrationspädagogik.

 

Für einen starken Kinder- und Jugendschutz

Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und der Landesarbeitsstellen Kinder- und Jugendschutz

Am 1. Juli 2015 wurde der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) zur Verwirklichung des Rechts aller Kinder und Jugendlichen auf ein gutes Aufwachsen mit Medien vom 21./22.05.2015, veröffentlicht.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Landesstellen unterstreichen in ihrem Positionspapier ausdrücklich die Aussagen der JFMK zu den Potenzialen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Ziel ist es, den präventiven Gehalt des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß den Implikationen des §14 SGB VIII wieder stärker zur Geltung zu bringen.

PDF Positionspapier_Fuer einen starken Kinder- und Jugendschutz in Deutschland.pdf

Struktureller Kinder- und Jugendschutz

Umweltpolitik, Verkehrspolitik, Städteplanung und Wohnstrukturen berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen oft nur unzureichend. Hier übernimmt der Kinder- und Jugendschutz eine Anwaltsfunktion für eine kindgerechte Verkehrs- und Städteplanung mit familienfreundlichen Wohnverhältnissen und der Vermeidung von Umweltbelastungen. Das Engagement für Partizipation und die Umsetzung von Kinderrechten gehört ebenfalls dazu.

 

Informationen für Eltern, Erziehende, Gewerbetreibende. Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.