Arbeitshilfe zur medienpädagogischen Konzeptionsentwicklung in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung

Die Jugendhilfe soll „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. Dieser in § 1 SGB VIII formulierte Anspruch muss explizit auch in Bezug auf die Mediennutzung umgesetzt werden.

Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind hier besonders gefordert, denn alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf umfassende und nachhaltige pädagogische Unterstützung, um die Fähigkeiten auszubilden, die ihnen einen kompetenten Umgang mit der vernetzten Medienwelt und weitergehend eine souveräne Lebensführung unter den Bedingungen einer zunehmenden Mediatisierung der Gesellschaft ermöglichen.

Um diese Aufgabe zu leisten, brauchen Einrichtungen eine medienpädagogische Konzeption, die medienerzieherisches Handeln in einen geregelten institutionellen Kontext stellt und Anforderungen wie Zuständigkeiten klar benennt. Anregungen dazu liefert diese Arbeitshilfe (2. aktualisierte Auflage, Dez. 2022)

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