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Institutionen des Jugendmedienschutzes im Überblick

Reform des Jugendschutzgesetzes: Was ändert sich beim Jugendschutz

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes sind zum 1. Mai 2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt auf drei Bereiche: Schutz, Orientierung und Durchsetzung. Im Wesentlichen geht es dabei um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Risiken, denen sie durch das Internet begegnen. Ziel ist es, ihnen eine unbeschwerte Teilhabe zu ermöglichen.

In der Präsentation von Britta Schülke, Volljuristin, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz NRW e.V., finden Sie die wichtigsten Fakten.

Jugendmedienschutz

Ziel des restriktiven Jugendmedienschutzes ist es, Medien- und Medieninhalte auf ein mögliches Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche zu prüfen und zu beurteilen. Auch die Regelung der öffentlichen Verbreitung ist Aufgabe des Jugendmedienschutzes: z. B. durch die Alterskennzeichen auf Filmen und Computerspielen oder Alterseinstufungen für TV-Sendezeiten.

Gesetzliche Grundlagen
Der Jugendmedienschutz in Deutschland basiert auf dem Grundgesetz, Artikel 5, dem Strafgesetzbuch, dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), dem Rundfunkstaatsvertrag sowie dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Die Förderung der Medienkompetenz ist eine unabdingbare Ergänzung des restriktiven Jugendmedienschutzes, sie gehört jedoch zu den Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes.

Jugendschutzprogramme,
Filtersoftware, sichere Surfräume

Jugendschutzprogramm.de (kurz JUSPROG) bietet einen sogenannten Negativ-Filter. Wird der Filter beispielsweise auf einem stationären Computer aktiviert, so sind die in der Negativ-Liste verzeichneten Webseiten nur noch per Passwort-Eingabe zu erreichen. Für mobile Endgeräte mit iOS Software gibt es den JUSPROG Kinderschutzbrowser.

Weitere Jugendschutzprogramme, auch für mobile Endgeräte, sind bei Klicksafe zusammengestellt. Auf Surfen ohne Risiko werden attraktive Kinderseiten vorgestellt, die Kindern sichere Surfräume bieten.

Auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik erfahren Sie Wissenswertes zum Schutz vor Viren und Schadsoftware. Außerdem erhalten Sie dort Informationen zur IT-Sicherheit von Kindern.

Kontrolle und Aufsicht: Institutionen des Jugendmedienschutzes

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Rochusstr. 8-10, 53123 Bonn
info@bpjm.bund.de
www.bzkj.de

Jugendschutz.net
Zentralstelle der Obersten Landesjugendbehörden für den Jugendschutz in den Mediendiensten
Wallstr. 11, 55122 Mainz
buero@jugendschutz.net
www.jugendschutz.net

Kommission für Jugendmedienschutz - KJM
Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet.
kjm@die-medienanstalten.de
www.kjm-online.de

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK
Murnaustr. 6, 65189 Wiesbaden
fsk@spio-fsk.de
www.fsk.de

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen - FSF
Am Karlsbad 11, 10785 Berlin
info@fsf.de
www.fsf.de

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. - FSM
Spreeufer 5, 10178 Berlin
office@fsm.de
www.fsm.de

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - USK
Torstr. 6, 10119 Berlin
kontakt@usk.de
www.usk.de

Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK)
Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart,
info@lfk.de
www.lfk.de